Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht

point S will Sie bezüglich der Winterreifenpflicht auf dem Laufenden halten.

Neues Gesetz zur Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht trat im Dezember 2010 in Kraft.

Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zufolge gibt es wichtige Neuerungen bezüglich der Winterreifenpflicht. Ein Verstoß wird mit Bußgeldern von 40€ für Fahren ohne Winterreifen und 80€ für Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund falscher Bereifung bestraft. Die Busgelder wurden somit verdoppelt.

 

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will mit folgenden Regelungen für mehr Verkehrssicherheit im Winter sorgen:

 

Für Auto und LKW Fahrer gilt künftig:

  • Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte

  • KEIN festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht

  • Fahren ohne Winterreifen wird verboten. Parken ohne Winterreifen bleibt erlaubt

  • Als Winterreifen gelten alle M+S Reifen sowie Ganzjahresreifen. Aber ACHTUNG: point S weist zu Ihrer Sicherheit darauf hin, das nicht alle M+S und Ganzjahresreifen für winterliche Wetterverhältnisse angemessen sind. Lassen Sie sich von Ihrem point S Händler beraten!

  • Schwere Nutzfahrzeuge müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen

  • Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen